Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen
Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) war ein deutsches Gesetz zur Inhaltskontrolle von vorformulierten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen einem
Fluggesellschaft (ICAO-Code) Allgemeine Geschäftsbedingungen, siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland) Allgemeine Geschäftsbedingungen (Österreich)
Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individualabreden unterliegen der Vertragsfreiheit, während Allgemeine Geschäftsbedingungen nur unter besonderen
Individualvereinbarung ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Individualvereinbarung liegt vor, wenn beide Parteien
niedergelegte Transparenzprinzip fordert von demjenigen, der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Vertrag einbringt (AGB-Verwender), dass er diese
nachzuweisen (wenn er überhaupt bemerkt wird). Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen sich die Kostenpflichtigkeit eines Internetangebots
Vertragsdokument. Er enthält sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch alle individuellen Angaben über das spezielle
vereinbart wurde. Umgangssprachlich, aber auch in Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wird der Begriff Gebühr fälschlich für Entgelte verwendet
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden zur Vereinheitlichung der abzuschließenden Geschäfte formuliert. Auf Basis der AGB sollen die Verträge zustande
Gruppen oder Personen unangemessene Benachteiligung, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland) #Inhaltskontrolle Soziale Ungleichheit, ungleiche
allgemeinen Vertragsbedingungen sind Ergänzungsverträge zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten gesonderte Bedingungen
bewertet. Kritisiert wurden vor allem deutliche Mängel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im August 2012 wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband
beispielsweise § 305 Abs. 2 BGB, unter welchen Voraussetzungen allgemeine Geschäftsbedingungen in einen Vertrag einbezogen werden und deren Geltung für das
(Philosophie) im Geschäftswesen eine Geschäftsbedingung (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Zahlungsbedingungen, Lieferungsbedingungen oder Darlehensbedingungen)
Deutschen Reiseverbandes e.V. (DRV) entwickelten einheitlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurde dann in Arbeitsgremien an den AGB speziell für
Verkehrsträger. Meistens sind die Beförderungsbedingungen Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gibt in Deutschland hierzu auch die Verordnung über die
Zahlungsverpflichtung bei Bürgschaften sowie der Analyse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet
Wirtschaftsleben, dass solche abweichenden Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind, die von einer Vertragspartei gestellt
Vorfeld zu erkennen und durch entsprechende Sicherungen (z. B. allgemeine Geschäftsbedingungen, Beratung bei der Gestaltung von Verträgen, Planung steuerlicher
Vertragspartei bei Vertragsabschluss stellt, so handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB; § 305 Abs. 1 BGB). Insbesondere standardisierte Verträge
für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes vor unlauteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein können, wurde ein eigenständiges Verbandsklagerecht geschaffen
Klauseln einzelne Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aber nicht nur die einem Vertrag