annahmeverzug.de

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    Der Domainname besteht aus 13 Zeichen.

  • Wayback Machine

    Der erste Eintrag im Internet Archive ist vom 16.08.2004 und wurde seit dem 31 Mal gecrawlt.

Der Begriff annahmeverzug wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

Der Annahmeverzug (auch: Gläubigerverzug) liegt vor, wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners, die möglich gewesen wäre und vertragsgemäß angeboten Ist Abnahmeverzug = Annahmeverzug ? Ja, wobei der Begriff m.W. keine Verwendung findet.--195.93.60.140 07:28, 30. Aug 2004 (CEST) Zu "Abnahmeverzug*" Zusammensetzung Gläubigerverzug oder Annahmeverzug hingegen die Weigerung des Gläubigers, eine Leistung entgegenzunehmen, siehe Annahmeverzug im Verfahrensrecht Gefahr Voraussetzungen des Verzugs gem. § 286 BGB dann ebenfalls vorliegen. Ein Annahmeverzug liegt vor, wenn der Käufer die ihm vereinbarungsgemäß angebotene Kaufsache Hinterlegung ist im Schuldrecht ein Instrument, um sich im Falle eines Annahmeverzugs durch den Gläubiger von der Leistungspflicht zu befreien. Nach dem Leistung erhalten oder in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten bekommen hat. Erfüllung oder Annahmeverzug werden dadurch sichergestellt, dass sich der Gläubiger im Annahmeverzug befindet. Meist liegt dann aber auch eine Konkretisierung vor, es sei denn, dass der Annahmeverzug wirksam durch wörtliches hat V bei Annahmeverzug nicht zu vertreten, § 300 Abs. 1 BGB. Streitig ist, ob in den Fällen, in denen bei einer Gattungsschuld Annahmeverzug auch ohne verschuldensunabhängig, d.h. auch dann, wenn der Dienstberechtigte den Annahmeverzug nicht zu vertreten hat (z. B. bei Krankheit). Die gesetzliche Regelung werden abweichend vom allgemeinen Privatrecht beispielsweise geregelt: Annahmeverzug: Erleichterungen zur Hinterlegung und zum Selbsthilfeverkauf, § 373 Konkretisierung eintreten (vgl. § 243 Abs. 1 BGB). Kommt der Gläubiger in Annahmeverzug, so geht nach § 300 BGB die Gefahr mit Wirkung des Verzuges auf den Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 3 BGB ausüben. Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug (§ 615 BGB), wenn er dem Arbeitnehmer danach keine andere Arbeit zuweist Bestimmungspflicht und Hauptleistungspflicht im gegenseitigen Austausch stehen. Der Käufer gerät gleichzeitig in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB, § 373 f. HGB). Gläubiger. Dies kann in folgenden Fällen eintreffen: wenn der Schuldner im Annahmeverzug ist und die Sachen nicht zur Hinterlegung geeignet sind oder wenn der Grundsatz gibt es aber eine Reihe von wichtigen Ausnahmen: bezahlter Urlaub Annahmeverzug Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Betriebs- und Wegerisiko Betriebsratstätigkeit herbeigeführten) Arbeitsunfalls ausgeschlossen. Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug, wenn er das Arbeitsangebot des Arbeitnehmers nicht annimmt oder ablehnt Schädigung einer Vertragspartei (Eine Partei schädigt eine andere bei Vertragsverhandlungen) Nichtannahme einer angebotenen Leistung (Annahmeverzug). Gattungsschuld zur Stückschuld konkretisiert wird, wann der Gläubiger in Annahmeverzug gesetzt wird und wann Schuldnerverzug eintritt. Prozessual hat der Leistungsort Das Arbeitsrecht der Schweiz umfasst alle Normen, welche in irgendeiner Form die Beschäftigung regeln. Die Regelung der Beschäftigung durch private Arbeitgeber Arbeitnehmerstatus, Arbeitsentgeltansprüche einschließlich Ansprüche aus Annahmeverzug, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und für den Mutterschutz. Seit dem Kündigungsfrist abgelaufen ist, befindet sich der Arbeitgeber regelmäßig in Annahmeverzug und muss die Vergütung rückwirkend gewähren, als ob gearbeitet worden zu Entgeltansprüchen, zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zum Annahmeverzug und für Fragen des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten. Er wurde stellvertretender Vertragsaufhebungen bzw. Versuche, die Leistungserbringung zu stören (Annahmeverzug, Mängelrüge, Zahlungsverzug etc.). Insgesamt kann das Image einer Marke oder Abwendung einer Zwangsvollstreckung, eine Kaution in Strafsachen, Annahmeverzug nach § 372 BGB, Gläubigerunsicherheit bei beispielsweise mehreren Gläubigeransprüchen beschränkte Geschäftsfähigkeit von Frauen geregelt. In Nr. 70 wird der Annahmeverzug bei Dienstverträgen geregelt. Über die Armenfürsorge wird in Nr. 130

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