Debitor (lat. debere „schulden“) ist im deutschen Rechnungswesen der Begriff für den Schuldner aus Lieferungen und Leistungen. Komplementärbegriff ist
dass die gegenseitigen Verpflichtungen entweder schnell vollzogen (Bargeschäfte Zug um Zug) oder einfach besichert (Faustpfand) werden können. Obwohl
Unterrichtsinhalte. Die Budgetkontrolle wird erleichtert, da es ein "Bargeschäft" ist und z. B. für 8 Einheiten 160 Euro bezahlt werden. Da ein Tanzkurs
kann der Insolvenzverwalter diese Zahlung nicht wirksam anfechten. Das Bargeschäft wird auch nicht durch den Hinweis auf die Zahlung auf die hoheitliche
Unter Kasageschäften sind Bargeschäfte am Schalter (Geldwechsel, Kauf und Verkauf von Edelmetallen, Barzeichnungen etc) zu verstehen. 91.138.119.92 13:45
durch die Trennung eines wirtschaftlich einheitlichen Vertrages in ein Bargeschäft und einen damit verbundenen Darlehensvertrag drohen. Typischerweise finden
Geldkästen in den Kassenboxen, in denen die Kassierer die Geldscheine für die Bargeschäfte der Kunden bereithält. Bei den ersten eingesetzten Modellen gab der Kassierer
handelt sich um ein System zum Schutz der digitalen Aufzeichnungen von Bargeschäften gegen Manipulationen mittels Kryptografie (vor allem in Registrierkassen
Kreditinstitut geführt werden, gleichwohl dort aber Wertpapiergeschäfte als Bargeschäfte getätigt werden. Beide Urteile betreffen lediglich die Bankkunden, welche
Leistung und Entgeltvereinbarung ist in der heutigen Praxis allenfalls bei Bargeschäften noch gegeben. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgeltes (§ 10, § 11
Betriebe registrierkassenpflichtig sein, die eine überwiegende Anzahl von Bargeschäften tätigen und deren Jahresumsatz mehr als 15.000 Euro beträgt. Commons:
steuerrelevanten Daten anstelle von Stichprobenprüfungen möglich geworden. Bei Bargeschäften soll durch das INSIKA-System bei Kassen und Taxametern (vgl. Fiskaltaxameter)
keinem längeren Zeitraum enden oder sofort erfüllt werden, wie etwa Bargeschäfte, zählen nicht zu den schwebenden Geschäften. Unterschiedliche Auffassungen
ordnungsgemäße Kassenführung - Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften, BBK 2012, 1073- 1093. Dieses Zitat geht sang- und klanglos in den Löschungsweg