Das Standlicht (auch: Begrenzungslicht) ist zur Beleuchtung eines stehenden Kraftfahrzeugs vorgesehen. Die vereinzelte Bezeichnung Stadtlicht ist hingegen
und Lkw-Anhänger haben nach vorne gerichtet weiße Rückstrahler oder Begrenzungslichter, wenn sie breiter als das Zugfahrzeug sind. Die rückwärtige Beleuchtung
Tagfahrlichtschaltungen“. Diese Variante schaltet z. B. Armaturenbrettbeleuchtung, Begrenzungslichter und Kennzeichenbeleuchtungen weg oder versorgt ausschließlich die
Helligkeit (also meist tagsüber) darf man seit 25.05.2002 auch nur mit Begrenzungslicht (= Standlicht) fahren! Meines Wissens ist in Österreich bei Kraftfahrzeugen
Rückfahrscheinwerfer. Dann gab es noch einen Unterschied: Das vordere Begrenzungslicht war bei den ersten Modellen mit den Blinkern gemeinsam in einer Doppelkammer-Einheit
nicht mehr so deutlich. Die Rückleuchten verfügen über ein seitliches Begrenzungslicht im (bei dieser Ausführung) rot eingefärbten Randbereich der Blinkleuchten
ausschließlich mit Begrenzungslicht (Standlicht) ist in Österreich bei guten Sichtverhältnissen erlaubt auf Das Fahren ausschließlich mit Begrenzungslicht (Standlicht)
versteh ich nicht ganz. Du hast bei Das Fahren ausschließlich mit Begrenzungslicht (Standlicht) ist in Österreich nicht erlaubt. das Nicht eingefügt.