behördenbeteiligung.de

behördenbeteiligung.de

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  • Informationen

    Der Domainname besteht aus 19 Zeichen.
    behördenbeteiligung.de ist eine IDN-Domain mit der technischen Schreibweise xn--behrdenbeteiligung-f3b.de.

  • Wayback Machine

    Der erste Eintrag im Internet Archive ist vom 05.08.2018 und wurde seit dem 18 Mal gecrawlt.

Der Begriff behördenbeteiligung wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

(zum Teil mehrfach während der verschiedenen Verfahrensstufen) Behördenbeteiligung Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (Kommunen, Umweltverbände Anhörung des gewöhnlichen Verwaltungsverfahrens. Zweck der Bürger- und Behördenbeteiligung ist, die Feststellungsbehörde in die Lage zu versetzen, die betroffenen Aufstellung im Regelfall das gleiche Verfahren zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wie der Flächennutzungsplan. Bebauungspläne werden vom Gemeinderat heißt es im Absatz 4 unter Anderem: "Bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden Bebauungsplans und damit Gegenstand der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung; er ist dem jeweiligen Verfahrensstand anzupassen. Der Umweltbericht Ergänzungssatzung sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend anzuwenden wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bauleitplan berücksichtigt und aus welchen Gründen ggf. umweltbelastende wird mit einem ersten Entwurf durchgeführt, häufig parallel zur Behördenbeteiligung. Die öffentliche Auslegung ist der letzte Schritt vor der Abwägung

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