Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht. Die manchmal zitierte Behauptung, dass
Möglichkeit der einvernehmlichen Aufhebung und Umwandlung in eine Bruchteilsgemeinschaft (§ 17 Wohnungseigentumsgesetz). Außerdem kann es zu einer Auflösung
der eingetragene Verein. Beispiele für Gemeinschaften sind die Bruchteilsgemeinschaft (den Beteiligten gehört nur ein Vermögensgegenstand gemeinsam; § 741
bewirtschaftet. Bei den Waldberechtigten handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne von § 741 BGB. Die Waldinteressentenschaft ist zwar kein
TGV zugeordnet. Die TGVs sind am Betriebsvermögen nach Art einer Bruchteilsgemeinschaft beteiligt. Diese Art der Zurechnung ist allerdings in der Praxis
Und-Konto entweder um eine Gesamthandsgemeinschaft oder um eine Bruchteilsgemeinschaft nach § 741 BGB, wobei die Konteninhaber lediglich zu gemeinschaftlichen
eine Gesellschaft. Keine Gesellschaft sind Gemeinschaften wie die Bruchteilsgemeinschaft (den Beteiligten gehört nur ein Vermögensgegenstand gemeinsam; § 741
bestand weitgehende Uneinigkeit darüber, ob die Partenreederei eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gesamthandsgemeinschaft ist; dieser Streitstand ist jedoch
gesonderter Güterstand begründet. Unberührt bleibt die Möglichkeit einer Bruchteilsgemeinschaft, die durch Erwerb von Gegenständen mit gemeinsamen Mitteln entsteht
(Innen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 ff. BGB, eine Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741 ff. BGB, ein Investmentfonds, § 1 i. V. m. § 30 InvG, der
und an dem Kommentar von Soergel zum BGB mit (u. a. Verein, GbR, Bruchteilsgemeinschaft, Vertrag zugunsten Dritter). Bereits 1975 hat sich Hadding als einer
betreiben – und dann sind wir schon zumindest bei einer GbR. Eine Bruchteilsgemeinschaft nach §741 BGB würde ich für nicht anwendbar halten, da die Gemeinschaftsmitglieder
wenn man die Bruchteilsgemeinschaft unterbringen will: "Grundsätzlich sind alle Gesellschaften vom Gesetzgeber als Bruchteilsgemeinschaften ausgelegt (§§
Personen beerbt wird). Die Kontoinhaber bilden regelmäßig eine Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741 ff. BGB). Eine Verfügung ist daher nur über den Anteil am
Die WEG ist keine GbR, sondern zum einen eine nichtrechtsfähige Bruchteilsgemeinschaft, zum anderen eine teilrechtsfähige "Gesamthandsgemeinschaft eigener