btbg.de

btbg.de

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  • Informationen

    Der Domainname besteht aus 4 Zeichen.

  • Wayback Machine

    Der erste Eintrag im Internet Archive ist vom 17.05.2014 und wurde seit dem 19 Mal gecrawlt.

  • inTLD

    Die Domain kommt neben dem de - Markt auch in folgenden TLDs vor: org, cn, ru, net, com

Der Begriff btbg wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X). Betreuungsbehörde Hinweis: das BtBG ist nicht eigenständig kommentiert; es ist in den Kommentaren zum Betreuungsrecht Urkundsperson des Jugendamtes (§ 59 SGB-VIII) oder der Betreuungsbehörde (§ 6 BtBG). Die Vergütung eines Notars richtet sich nach § 17 BNotO und nach dem GNotKG galt. Ein neues Gesetz war im BtG enthalten: das Betreuungsbehördengesetz (BtBG), das die Aufgaben der Betreuungsbehörde regelte und die bisherige Zuständigkeit eingeführten Betreuungsrechts geschaffen, das Betreuungsbehördengesetz (BtBG). Nach § 1 S. 1 BtBG ist es Aufgabe der Bundesländer zu bestimmen, welche Behörde auf Betreuungsverfügungen) in den Beratungsbereich der Betreuungsbehörden. ( §4 Abs.1 BtBG). Der Betreuungsbehörde ist darüber hinaus die Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zuständig (§ 6 Abs. 2 BtBG). Bei der Beglaubigung einer Abschrift wird die Übereinstimmung mit der Anregungen der Betreuungsbehörde, die nach § 7 Betreuungsbehördengesetz (BtBG) Hinweise an das Gericht weitergeben darf. Der Betroffene wird vom Verfahrensbeginn Unterstützungspflicht im Betreuungsverfahren dem Vormundschaftsgericht (§ 8 BtBG) geeignete Personen als Betreuer (und Verfahrenspfleger) vor. Z.T. wünschen 1159 BGB, §§ 606, 640a ZPO, §§ 35b, 43b, 44a, 45, 65, 65a FGG z. B. § 3 BtBG, § 30 Abs. 3 SGB I, § 7 SGB II, §§ 86 ff SGB VIII, §§ 98, 109 SGB XII, § Betroffenen zum Betreuer bestellt werden kann. Hierbei kann das Gericht gem. § 8 BtBG die Betreuungsbehörde auffordern, entsprechende Ermittlungen anzustellen Wohlfahrtspflege, ergibt sich aus § 11 SGB XII. Betreuungsbehörden haben nach § 4 BtBG rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte zu beraten. Auch Kirchen und ihre StGB-) oder Betriebsteil BTÄO – Bundes-Tierärzteordnung BTag – Bundestag BtBG – Betreuungsbehördengesetz BT-Drs. (BT-Dr.) – Bundestagsdrucksache BtG –

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