der-sachverstaendige.de

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  • Informationen

    Der Domainname besteht aus 20 Zeichen.

  • Wayback Machine

    Der erste Eintrag im Internet Archive ist vom 05.05.2013 und wurde seit dem 25 Mal gecrawlt.

  • inTLD

    Die Domain kommt neben dem de - Markt auch in folgenden TLDs vor: com, org, net, eu, at

  • Wörterbuch

    Der Domainname steht teilweise im fr-Wörterbuch. Der Domainname steht teilweise im de-Wörterbuch.

Der Begriff der-sachverstaendige wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem bestimmten Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer (für den Kraftfahrzeugverkehr) (aaSoP) bezeichnet Personen, die für das Kraftfahrzeugwesen mit der Prüfung Ein medizinischer Sachverständiger (auch: medizinischer Gutachter) ist ein Mediziner, der für einen Auftraggeber (z. B. Gerichte, Versicherer, Berufsgenossenschaften Die Sachverständigen ist ein deutscher Spielfilm aus dem Jahr 1973. Es ist der Debütfilm von Regisseur und Drehbuchautor Norbert Kückelmann. Der junge Der Sachverständige erstattet in seinem Gutachten einen Befund. Der Befund ergibt sich aus den Erhebungen (Feststellungen und Beschreibungen) durch die Aeromedical Center und die Flugmedizinischen Sachverständigen der Klasse 1 und 2. Für flugmedizinische Sachverständige der Bundeswehr (FlMedSachVBw) erfolgt Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG, auch ZuSEG) regelte früher in Deutschland die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. An seine Stelle ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingefordert werden. Dieses wird durch Sachverständige erstellt. Antragsteller kann jeder Prozessbeteiligte sein. Zeugen haben Literarische Sachverständigen-Vereine (historische Schreibweise: Litterarischer Sachverständigen-Verein, auch Königlich Preußischer Litterarischer Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung 1927 in Stuttgart; † 28. April 1993 in Stuttgart) war ein deutscher Sachverständiger und insbesondere Wertermittlungs-Experte für Bäume, Sträucher und Dauerkulturen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) ist ein Berufs- und Fachverband von steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen sowie von Sachverständigen in der Landwirtschaft 2004 an die Stelle des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG) und des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS) ist der Dachverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Deutschland. Der BVS Gericht tätigen Sachverständigen österreichweit deren Interessen wahr. Es besteht jedoch keine Mitgliedspflicht für Sachverständige. Präsident des Hauptverbandes Die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V. (KÜS) ist eine Kfz-Überwachungsorganisation mit Sitz in Losheim am Beweises durch Sachverständige notwendig ist, von der Behörde ein dieser Behörde beigegebener oder zur Verfügung stehender amtlicher Sachverständiger (Amtssachverständiger) 17 Mitgliedern des Bundestags und 17 Sachverständigen sowie einer Beteiligungsplattform als „18. Sachverständigen“. Vorsitzender der Kommission war der in der evangelischen Jugend e. V. (BKA) Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e. V. (BSG) Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie Ein Brandschutzgutachter ist ein Sachverständiger für den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz. In der Regel beschäftigt er sich nicht Sachverständige herangezogen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Bauarbeiten einstellen lassen, bis geeignete Beauftragte oder Sachverständige bestellt bestellte und vereidigte Sachverständige der freie Sachverständige (oft einem Verband angeschlossen) der zertifizierte Sachverständige. Grundsätzlich wird März 1901 in Berlin; † 21. Juni 1965 in Paris) war Privatgelehrter, Sachverständiger und Sachbuchautor auf dem Gebiet der Marine- und Schifffahrtsgeschichte Kommission besteht aus Abgeordneten aller Fraktionen und externen Sachverständigen. Beide Gruppen arbeiten in ihr als gleichberechtigte Mitglieder. Sie der fremden Wahrnehmung (Angeklagte, Zeugen) oder fremder Fachkunde (Sachverständiger) bedienen. Die Beweismittel können in Sachbeweise und Personenbeweise

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