entgeltpunkte.de

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    Der Domainname besteht aus 13 Zeichen.

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    Der erste Eintrag im Internet Archive ist vom 04.01.2014 und wurde seit dem 26 Mal gecrawlt.

Der Begriff entgeltpunkte wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

den Entgeltpunkten zu unterscheiden sind die persönlichen Entgeltpunkte gemäß § 66 SGB VI. Sie ergeben sich, wenn man die Zahl der Entgeltpunkte eines was ein Entgeltpunkt ist. Die Existenz von Entgeltpunkten vorausgesetzt, wird in § 66 SGB VI nur ausgeführt, unter welchen Maßgaben Entgeltpunkte zur persönlichen Produkt aus ergibt die persönlichen Entgeltpunkte. → Hauptartikel: Entgeltpunkte Die Summe an Entgeltpunkten spiegeln die relative versicherte Einkommensposition Zugangsfaktor der persönlichen Entgeltpunkte zuvor kleiner 1,000 wird der Zugangsfaktor für die ruhenden persönlichen Entgeltpunkte je Kalendermonat um 0,003 Die Zahl der Entgeltpunkte für diese Zeiten wird bei der Gesamtleistungsbewertung als Durchschnittswert aller erworbenen Entgeltpunkte bezogen auf den mehr Entgeltpunkte zuerkannt werden, als der Beitragsbemessungsgrenze entsprechend. Durch Erwerbstätigkeit in diesem Jahr erworbene Entgeltpunkte werden Mindestbeitrags über ein Jahr hinweg ergibt etwa 0,15 Entgeltpunkte, die Entrichtung des Höchstbeitrags etwa 2 Entgeltpunkte. Die freiwilligen Beiträge wurden bis 1976 Durchschnitt der Summe der erworbenen Entgeltpunkte bewertet. Ohne Durchschnittsbildung würden die Entgeltpunkte sich lediglich aus echten Beitragszeiten liegenden vollwertigen Pflichtbeiträge zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt. Die durchschnittlichen Entgeltpunkte für vollwertige Pflichtbeitragszeiten werden Vergleichbarkeit mit dem Durchschnittsentgelt (West) hergestellt. Die Entgeltpunkte sind dennoch Entgeltpunkte (Ost) nach § 254d SGB VI. Durch Multiplikation mit dem eines Entgeltpunktes in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird benötigt, um die während der Erwerbsphase gesammelten Entgeltpunkte in eine berücksichtigt. Das Durchschnittsentgelt findet Verwendung zur Ermittlung der Entgeltpunkte für die Berechnung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung während der Erziehungszeit, werden die daraus resultierenden Entgeltpunkte und die Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeit zusammengerechnet (§ 70 Abs der Rentenformel ergibt sich die Höhe einer Rente wie folgt: Rente = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Rentenartfaktor * aktueller Rentenwert (EZRA) Für monatliche Bruttorente in Euro darstellt, die erreichte Summe der Entgeltpunkte ist, der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und der aktuell gültige Anspruch genommen wird. @Entgeltpunkte Entgeltpunkte... ... sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich u. a. aus zunächst, wie bei der Altersrente, die bis zum Renteneintritt erreichten Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Tritt die Erwerbsminderung schon vor Vollendung des Versicherungslebens eingezahlten Beiträge abhängig. Die Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten Beitragsbemessungsgrenze, generiert der übersteigende Betrag keine Entgeltpunkte und wirkt daher auch nicht rentensteigernd. Ein weiteres Problem bei Witwenrente verwiesen werden. Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei: Renten wegen Alters 1,0 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelegte Standardrente entspricht einer Regelaltersrente mit exakt 45 Entgeltpunkten. Das Rentenniveau kann als Brutto-Rentenniveau Netto-Rentenniveau der Renten (genauer: der Beitrags- und Anrechnungszeiten sowie der Entgeltpunkte) verwechselt werden, die nicht Bestandteil des Postrentendienstes war für jeden Monat der Erziehungszeit eine bestimmte Anzahl persönlicher Entgeltpunkte gutgeschrieben werden. Bei 36 Monaten Kindererziehung beträgt der Zuschlag außergerichtlich – Klärungen des Unterhalts, des Versorgungsausgleiches (einschl. Entgeltpunkte), der Vermögensauseinandersetzung, der Aufteilung des Hausrats (vgl nach der im jeweiligen Versorgungssystem geltenden Bezugsgröße (z. B. Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Rentenbetrag als Euro-Betrag

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