Dieser Artikel behandelt den Führerschein und die mit diesem dokumentierte Fahrerlaubnis (Deutschland), Lenk(er)berechtigung (Österreich) beziehungsweise
dieselben Regeln wie in der Europäischen Union, siehe Führerschein und Fahrerlaubnis (EU-Recht), mit Ausnahme folgender Bestimmungen: Kategorie A: Motorräder
theoretischen und praktischen Mindestunterricht in Anlage 7. Führerschein Führerschein und Fahrerlaubnis (EU-Recht) Text der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Fahrerlaubnis (EU-Recht) genauestens aufgeführt, auch die Spezialitäten in Deutschland im dortigen Unter-Kapitel Führerschein_und_Fahrerlaubnis_(EU
Kraftfahrzeuge, aber weder M noch N (vergl. auch Führerschein und Fahrerlaubnis eu: L, de: T, at: F) --W!B: 17:07, 26. Okt. 2010 (CEST) Fehlt nicht auch
Fahrerlaubnis (EU-Recht) genauestens aufgeführt, auch die Spezialitäten in Deutschland im dortigen Unter-Kapitel Führerschein_und_Fahrerlaubnis_(EU
vom EU-Recht geschluckte deutsche Fahrzeugklassen Führerschein_und_Fahrerlaubnis_(EU-Recht). In Deutschland gelten nunmehr seit [..] die Fahrzeugklassen
Hallo Filzstift, du erhältst diese E-Mail, da du dich als Übersetzer(in) für Schweizer Hochdeutsch, Deutsch und German (formal address) auf Meta registriert
Ich habe dir auf deine Frage auf meiner Diskussionsseite geantwortet. Dass du als Reaktion wieder die alte Rechtschreibung im Artikel herstellst, empfinde