Pflegezeitgesetzes soll nicht geändert werden, vielmehr soll zusätzlich ein Familienpflegezeitgesetz geschaffen werden, durch das eine so genannte Familienpflegezeit
Bescheinigung über eine Versicherung des Arbeitnehmers im Sinne des § 4 Familienpflegezeitgesetzes. Der Arbeitnehmer arbeitet demnach den gleichen Zeitraum, den
Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Bundeselterngeldgesetz Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz Nachweisgesetz (NachwG) Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
(CEST) Die Kritik an den "zwei Jahren" zielt wohl auf den § 2 Familienpflegezeitgesetz. Die Pflegezeit ist grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt (§
von Programmen des Europäischen Sozialfonds Durchführung des Familienpflegezeitgesetzes und verschiedener Programme aus dem Bereich Alter und Pflege Bundesprogramm
noch erforderlich sind. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Familienpflegezeitgesetz (FPflZG) gewährt unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf
dem Arbeitgeber eine Familienpflegezeit nach § 2 Absatz 1 des Familienpflegezeitgesetzes vereinbart, ist eine Begutachtung spätestens innerhalb von zwei
Fahrpersonalverordnung FPflZG (FPfZG) - Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz) FPG – Fremdenpolizeigesetz (Österreich) (siehe u.a. Aufenthaltsstatus)