auf ein vordefiniertes Swapgeschäft). Begriffe wie Termingeschäft, Finanztermingeschäft, Börsentermingeschäft, Finanzderivat oder Warenderivat sind rechtliche
Wolle, Bauholz, Rohöl, Kupfer bis hin zu Gold und Platin. Bei Finanztermingeschäften umfassen sie vor allem Devisen, Schuldverschreibungen wie Staatsanleihen
von Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapiere handeln, sowie Finanztermingeschäften, und auch dem Schutz des Kunden. Ein wichtiger Bestandteil dieses
gemacht werden, wenn bei Finanztermingeschäften mindestens ein Vertragspartner ein Unternehmen ist, das Finanztermingeschäfte mit Erlaubnis betreibt. Damit
Schutzwirkungen für Finanztermingeschäfte aus § 37e WpHG und es gelten die gleichen Schadensregelungen wie bei anderen Finanztermingeschäften. Die „Richtlinie
von Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapiere handeln, sowie Finanztermingeschäften, aber auch dem Schutz des Kunden dient. Wertpapierrecht ist aber
erfasst werden. Deshalb greifen nunmehr die Schutzwirkungen für Finanztermingeschäfte aus § 37e WpHG, weil hierin klargestellt ist, dass Derivate im Sinne
B. die ISDA Master Agreements, den Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte, den Europäischer Rahmenvertrag), die als Netting-Vereinbarungen
Protective Put Butterfly Hausse-Spread, Baisse-Spread Michael Bloss: Finanztermingeschäfte & Zertifikate. Einführung, Grundlagen & Umsetzungsmöglichkeiten
unter die Rubrik der verbrieften und nicht verbrieften Optionen und Finanztermingeschäfte. Seit 1999 wird diese Position getrennt von den Wertpapieranlagen
Investoren. R. Oldenbourg, München 2007 ISBN 3486583549 Michael Bloss: Finanztermingeschäfte und Zertifikate. Pro Business, Berlin 2007 ISBN 3939430153
gemacht werden, wenn bei Finanztermingeschäften mindestens ein Vertragspartner ein Unternehmen ist, das Finanztermingeschäfte mit Erlaubnis betreibt. Aus
Agreement. In Deutschland wird außerdem der Deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte verwendet. Swap-Geschäfte kommen am Devisenmarkt entweder durch
den §§ 376 Absatz 1 Satz 1 HGB (Fixhandelskauf), 37d ff. WpHG (Finanztermingeschäfte) und 104 InsO (Fixgeschäfte und Finanzleistungen). I und A möchten
Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-61811-6, § 114 [„Außerbörsliche Finanztermingeschäfte (OTC-Derivate)“], Rn. 61. Derzeit gibt es fünf solcher Ausschüsse:
desselben Themenbereichs behandeln. Wäre Dir bei einer Umbenennung in Finanztermingeschäft wohler? Das wäre eine Kategorie von Finanzmarktgechäft, die ebenso