Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) wurde am 5. Juni 2014 durch den Deutschen Bundestag beschlossen und trat
Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG Materialien zum GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG im DIP Gesetz zur Weiterentwicklung
verabschiedete GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) ins Leben gerufen. Das Institut mit Sitz in Berlin-Tiergarten arbeitet im
Verabschiedung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV-FQWG) 2014). Als Leiter wurde Christof Veit bestellt. Letztlich führte dies zur
in der ab dem 1. Januar 2015 geltenden Fassung, Artikel 1 Nr. Nr. 18 GKV-FQWG Susanne Plettner: Vertragswettbewerb in der GKV unter wettbewerbsrechtlichen
Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG), das der Bundestag am 5. Juni 2014 in dritter Lesung verabschiedet hat,
§ 175 SGB V noch das GKV-FQWG diese Änderung erkennen lassen. Der § 175 SGB V Anfang 2011 gar nicht geändert und das GKV-FQWG enthält auch keine Änderung