Gewinnthesaurierung (griechisch thesauros = „Schatz“) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für alle bilanziellen Maßnahmen, die auf eine Einbehaltung
Sicherheitsrücklage (Dotationskapital) oder anderer Rücklagen, im Rahmen der Gewinnthesaurierung auf sich alleine gestellt. Die Aufnahme von Ergänzungskapital in
bestehenden Unternehmen entsteht Eigenkapital durch Kapitalerhöhung, Gewinnthesaurierung, Aktivierung von Vermögensposten sowie durch Höherbewertung von Aktiva
verschiedene Zwecke verwendet werden. Entweder kann er im Rahmen der Gewinnthesaurierung im Unternehmen verbleiben oder der Ausschüttung an Aktionäre oder
die Wertminderung eine dauerhafte ist. Wertsteigerungen etwa durch Gewinnthesaurierung können mit Hilfe von Zuschreibungen – allerdings nur bis zur Höhe
wird jedoch die gesetzliche Rücklage über Gewinnrücklagen mittels Gewinnthesaurierung gespeist. Die Kapitalrücklage ist die einzige Rücklageform, die dem
als letzten Ausweg heranzuziehen. Daher werden interne Mittel (wie Gewinnthesaurierung) zuerst herangezogen, wenn diese aufgebraucht sind, werden Schulden
Innenfinanzierung Außenfinanzierung Eigenfinanzierung Gewinnthesaurierung z. B. Gewinn wird einbehalten Beteiligungsfinanzierung (Kapitalerhöhung)
KWG). Bei Bankgewinnen wird das haftende Eigenkapital im Wege der Gewinnthesaurierung durch Gewinnzuführungen gestärkt (§ 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 9 KWG)
zwei mögliche Finanzierungsunterpunkte: offene Selbstfinanzierung: Gewinnthesaurierung: Bildung von Gewinnrücklagen verdeckte Selbstfinanzierung (stille
anderem durch die Nichtausschüttung von erwirtschafteten Gewinnen (Gewinnthesaurierung), über dem Nennwert liegende Einnahmen aus Kapitalmaßnahmen oder
niedriger die Ausschüttungsquote, umso höher ist folglich die Quote der Gewinnthesaurierung. Dividendenkontinuität spielt Prokot zufolge eine dominante Rolle
Bei Sparkassengewinnen wird die Sicherheitsrücklage im Wege der Gewinnthesaurierung durch Gewinnzuführungen gestärkt. Einige Sparkassengesetze sehen
ausschüttungsgesperrte Teil als Gewinnrücklage im Unternehmen als Gewinnthesaurierung verbleibt. Derartige vertragliche Regelungen können jederzeit durch
a) Beteiligungsformen am Grund-/Stammkapital b) Gewinnthesaurierung c) ... etc 5) Mezzanine Finanzierungsinstrumente
Bestandteil der offenen Rücklagen. Gewinnrücklage: ist die Folge von Gewinnthesaurierungen. gesetzliche Rücklage: Rücklage für Anteile an einem herrschenden