gerichtliche Verfahren. Das Gerichtskostengesetz ist durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) vollständig neu erlassen
Fassung (BGBl.. I 1957, 861, 960). Am 1. August 2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) in Kraft getreten. Neben dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
erklärt. Inkrafttreten der Änderungen des RVG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) Aktuelle Meldungen aus
mehrfach geändert, unter anderem durch Art. 4 Abs. 29 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 836). Die letztgenannte
Änderungen sind zum 1. August 2013 im Rahmen des „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes” in Kraft getreten. Dabei wurde der Stundensatz um ca. 20%
Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern an den Gerichten. Mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz trat das Gesetz im Jahr 2004 außer Kraft. Entschädigt werden
günstig . Am 27. Juni 2013 hat der Deutsche Bundestag das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz II in der Fassung des Vermittlungsergebnisses vom 26. Juni
unterschritten. Mit dem ersten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (BGBl. 2004 I S. 718) und dem zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl
aufgenommen. Die §§ 23 und 26 haben durch Artikel 4 Abs. 8 des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) eine Änderung erfahren.