Die Lagerordnung, auch Strafkatalog genannt, war zur Zeit des Nationalsozialismus eine Reihe von Vorschriften für KZ-Häftlinge. Sie galt ab 1934 einheitlich
Begriffe, wie sie Benutzer:P3Y229 eingefügt hat, sinnvoll erscheinen. Die "Lagerordnung" aus der NS-Zeit korrespondiert m.E. nicht mit einem normalen Rechtssystem
innerhalb des Schutzhaftlagers oblag ihm die Überwachung und Einhaltung der Lagerordnung durch die Gefangenen. Er war für die Beantragung offizieller Lagerstrafen
Wäckerle, er verfasste im Mai auf Anweisung Himmlers die erste vorläufige Lagerordnung. In ihr war festgehalten, dass die Gerichtsbarkeit des Lagers allein
Freiheitsverlust und die Androhung von KZ-Haft bei Verstößen gegen die Lagerordnung. Die Bewohner dieses Lagers wurden im März 1943 ins „Zigeunerlager Auschwitz“
wurden nun durch eine neue äußerst strenge Lagerordnung lediglich „legalisiert“, denn diese Lagerordnung sah selbst für geringste Verstöße drakonische
Konzentrationslager der Nationalsozialisten. Die Reglementierung bezüglich Lagerordnung und der daraus resultierenden Strafmaßnahmen wurde später für alle
unpersönlicher und disziplinierter „Härte“ behandelt werden solle. In der Lagerordnung wurde auch eine brutale Prügelstrafe („Prügelbock“) eingeführt, die unter
Schlag versetzt, und dieser schlug unerwartet zurück. Wegen „Meuterei“ (Lagerordnung) brachte ihn der Blockälteste, der ein blaues Auge bekommen hatte, vor
Konzentrationslager unterstellt war. Er sorgte für eine Verschärfung der Lagerordnung, verhörte Häftlinge persönlich und ordnete Folterungen an. 1935 wurde
2009 (CET) Das ist mir klar. Wie kommst du auf Lagerordnung??? Du verwechselst da was. Lagerordnung (Vorschriften an die sich Häftlinge zu halten hatten)
tritt „außer Kraft“. Die bloße Durchsetzungschance, wie sie auch die Lagerordnung eines Konzentrationslagers haben kann, begründet aber nur ein bedingtes
Entsberger von der SS-Standarte 26. Ab dem 1. Juni 1934 galt die Dachauer Lagerordnung. Nach dem sogenannten Röhm-Putsch wurden im Juli 1934 etwa 60 SA-Männer
als seriös präsentieren. Er beauftragte daher Theodor Eicke, eine neue Lagerordnung und neue Dienstvorschriften zu entwickeln. Dieser verfasste daraufhin
ab, die Prügelstrafe hingegen wurde mehr (beides war bis dato in der Lagerordnung enthalten). Unsinnige Schikanen wurden verboten. Auch willkürliche Schläge
sind nicht (mehr) „in Kraft“. Gebote ohne Legitimation (etwa in der Lagerordnung eines Konzentrationslagers) begründen nur ein bedingtes Müssen. Macht
der Schutzhaft an die Lagerleitung sind zwecklos.“ – Auszug aus der Lagerordnung des KZs Ravensbrück Das KZ leiteten als Lagerkommandant:
Postsperre, Dunkelhaft, Prügelstrafe, Pfahlhängen und die Todesstrafe. Die Lagerordnung erweckte den Eindruck eines genau geregelten Strafkatalogs, für die Häftlinge
und weiter darin wohnen durften. Schon geringfügige Verstöße gegen die Lagerordnung (etwa gegen Rauch- oder Sprechverbote) zogen drakonische Strafen wie
war, gab es im Lager keine Körperstrafen – wie in der ehemaligen KZ-Lagerordnung festgehalten – auch keine alleinige Gerichtsbarkeit des Lagerkommandanten
SS« tätig gewesen“. An anderer Stelle führe er „perfider weise die Dachauer Lagerordnung als Beleg an, dass im KZ eine klare Ordnung geherrscht habe.“ Autor
Tode durch den Strang verurteilt. Möser soll Häftlinge im Rahmen der Lagerordnung durch Schlagen schwer misshandelt haben und war zudem bei Erhängungen
Gefangene misshandelt und getötet zu haben. Kestel gab zu im Rahmen der Lagerordnung Häftlinge bestraft, aber niemals einen Häftling totgeschlagen zu haben
ehe sich erweist, dass beide für dieselbe Fabrik gearbeitet haben. Die Lagerordnung wird auf Französisch verlesen, deutsch sind im Original nur die mahnenden
Häftlinge in den Bädern, die Leitung der Blockältesten, die Umsetzung der Lagerordnung sowie das Abhalten von Appellen verantwortlich. „Wenn ich als Lagerälteste