empfohlene Tagesbedarf an Vitamin C liegt laut Anlage 1 der Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV) bei 80 mg. Die Schale von Orangen ist häufig mit Wachsen
Lebensmittelkennzeichnungsrecht novelliert und die bisher in der Nährwertkennzeichnungsverordnung und der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und dem dahinterstehenden
Fremd- bzw. ranzigem Geruch.“ Der Brennwert ist laut § 2 Nährwertkennzeichnungsverordnung und Anhang XIV Lebensmittelinformationsverordnung mit 25 kJ/g
Lebensmittels unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. § 2 der Nährwertkennzeichnungsverordnung (Begriffsbestimmungen) definiert u. a.: Ballaststoffe = Kohlenhydratpolymere
werden. Daher ist entsprechend der deutschen Rechtslagen (Nährwertkennzeichnungsverordnung) ohnehin so zu kennzeichnen, dass lediglich die unmittelbar
das schon anders aus. Physikalisch falsch ist die deutsche Nährwertkennzeichnungsverordnung [18] (im Gegensatz zur EU-Richtlinie) schon deshalb, weil weder
das schon anders aus. Physikalisch falsch ist die deutsche Nährwertkennzeichnungsverordnung [11] (im Gegensatz zur EU-Richtlinie) schon deshalb, weil weder