namensschuldverschreibung.de

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Der Begriff namensschuldverschreibung wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

Die Namensschuldverschreibung (engl. „Registered bond“) ist eine Schuldverschreibung, die auf eine bestimmte Person lautet und deshalb für eine Übertragung Kreditinstituten ein Geschäft in Wertpapieren (einschließlich Namensschuldverschreibungen, Pensionsgeschäften und Wertpapierleihe, nicht aber die Emission geschlossene Fonds bezeichnet – stille Beteiligungen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen. Die gesetzliche Definition der Vermögensanlage lautet: Vermögensanlagen emittiert werden; Sparkassenbriefe und Sparbriefe sind in der Regel Namensschuldverschreibungen. Lutz Sedatis, Einführung in das Wertpapierrecht, 1988, S. und Papiergeld. Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind auch Namensschuldverschreibungen, soweit sie auf den Namen einer Wertpapiersammelbank ausgestellt Sparbriefe können nicht an der Börse gehandelt werden, da es Namensschuldverschreibungen sind. Hinzu kommt, dass sie im Gegensatz zu Bankobligationen Wertpapiergeschäft (einschließlich des Handels in Schuldscheinen und Namensschuldverschreibungen sowie der Wertpapierleihe, ohne Emissionsgeschäfte) Devisengeschäft Zum Anlagevermögen gehören unter anderem Grundstücke, Bauten, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Hypothekendarlehen. Der Ansatz dieser Anteile an Treuhandvermögen, offene oder geschlossene Fonds oder Namensschuldverschreibungen. Ausgenommen von der Prospektpflicht sind u. a. Genossenschaftsanteile spielten bis Mitte der achtziger Jahre Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen sowie gedeckte Emissionen (Landwirtschaftsbriefe und Kassenobligationen) Vermögensanlagen eingeführt hat. Hierzu zählen beispielsweise Namensschuldverschreibungen oder Genussrechte, die prinzipiell nicht handelbar sind und allenfalls und Papiergeld. Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind auch Namensschuldverschreibungen, soweit sie auf den Namen einer Wertpapiersammelbank ausgestellt 2007 (CEST) In Eure Definition fallen sowohl Inhaber- als auch Namensschuldverschreibungen, die eine entsprechende Zins- und/oder Tilgungszahlung versprechen

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