Die Negativerklärung oder Negativklausel ist eine in unbesicherten Kreditverträgen oder Anleihen enthaltene Zusicherung des Schuldners, dass er künftigen
wird, dass § 1136 BGB unberührt bleibt. Des weiteren betrifft die Negativerklärung in der Praxis nicht nur Immobilien, sondern in weiten Teilen - gerade
Ist Negativklausel nicht das gleiche wie Negativerklärung? --Flow2 15:11, 19. Feb. 2007 (CET)
3 AGB-Banken bzw. Ziff. 26 Abs. 2b AGB-Sparkassen ausgelöst (siehe Negativerklärung). Diese Regelung entspricht dem Norminhalt des § 490 Abs. 1 BGB, der
üblich sind. Bauspardarlehen, bei denen die Bausparkasse aufgrund einer Negativerklärung auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet, gehören ebenfalls
Darlehen aus dem außerkollektiven Bereich können bis 30.000 € mittels Negativerklärung abgesichert werden, sofern eine entsprechende grundpfandrechtliche
Vertragsrecht gibt es beispielsweise die Pari-passu-Klausel, Positiverklärung, Negativerklärung, Material Adverse Change-Klausel, Default-Klausel, Cross-Default-Klausel
sind. Die Positiverklärung gehört zu den Covenants. Positiv- und Negativerklärung haben gemeinsam, dass der Schuldner über freies, unbelastetes Vermögen
Kreditverträgen umsetzen zu können, wurden die Pari-passu-Klausel und die Negativerklärung geschaffen, durch die sowohl die Veränderungen der Tilgungsrangfolge
Weitere bankübliche Sicherheiten im Firmenkundenbereich sind die Negativerklärung, die Patronatserklärung oder die verschiedenen Formen der Mithaftung
der Übergang zur Negativerklärung, die eine die unbesicherten Gläubiger diskriminierende Besicherung verhindern soll. Negativerklärung Default-Klausel
Verlangen nicht nach, werden automatisch Kündigungsrechte ausgelöst (siehe Negativerklärung). Der Effektenlombardkredit wird in der Form eines Kontokorrentkredits
üblicherweise ebenfalls verzichtet. Vom Darlehensnehmer wird hierfür eine Negativerklärung gefordert. Seit Ende 2009 ist es Bausparkassen gesetzlich erlaubt,
Schuldscheindarlehens juristisch unpraktikabel ist Übliche Covenants: Negativerklärung, Change of Control, Pari-passu-Klausel, Cross-Default-Klausel Tilgung:
unter englischem Recht gelten. Zu den üblichen Klauseln gehören die Negativerklärung, Pari-passu-Klausel, Covenants, Cross-Default-Klausel, Default-Klausel
vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen („repudiation“) (siehe Negativerklärung); Fälligstellung durch den Gläubiger („acceleration“); Nichteinhaltung
Schuldnerstaat nicht einseitig die Zahlungsrangfolge ändert, werden Negativerklärungen oder Pari-passu-Klauseln vereinbart. Das Moratoriumsrisiko kann als
verlangt seit 1. Januar 2012 für alle Förderprogramme eine so genannte Negativerklärung. Die Antragsteller müssen versichern, dass sie, Vorstände und Gesellschafter