notifizieren.de

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  • Informationen

    Der Domainname besteht aus 12 Zeichen.

  • Wayback Machine

    Der erste Eintrag im Internet Archive ist vom 07.01.2014 und wurde seit dem 18 Mal gecrawlt.

Der Begriff notifizieren wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

Notifizieren (v. lat. notare „kenntlich machen“, „beschreiben“) bezeichnet verschiedene juristische Handlungen: In der Diplomatie bezeichnet notifizieren De-minimis-Verordnung regelmäßig als Beihilfe angesehen und sind bei der Kommission zu notifizieren. Eine Kommunalbürgschaft darf nur gewährt werden, wenn: sie nicht die beschliesst/notifiziert; beim Personenfreizügigkeitsabkommen muss man notifizieren, um zu kündigen, ansonsten passiert gar nichts. [oder verstehe ich die durch Papst Urban VIII. (Maffeo Barberini) (1623–1644) offiziell zu notifizieren, erfolgte im Jahre 1638. Dank seines großen Reichtums gab dies Eggenberg Nennwert in Umlauf zu bringenden Umlaufmünzen und dass die Münzentwürfe zu notifizieren sind. Es werden die Sammlermünzen angesprochen (die kein überall geltendes

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