Handelsgesetzbuchs (HGB) in den §§ 453 ff. HGB. Dort sind insbesondere der Speditionsvertrag, die jeweiligen Aufgaben, die Haftung und die Fälligkeit des Vergütungsanspruches
den Speditionen, die an der Abwicklung beteiligt sind, besteht ein Speditionsvertrag, ferner werden über Sammelgutabkommen, die genauen Vertragsbeziehungen
Bestimmungen des HGB in weiten Teilen verdrängen. Der Frachtvertrag ist vom Speditionsvertrag (§§ 453 ff. HGB) zu unterscheiden. Der Frachtführer ist zur Beförderung
die Möglichkeit einer Verladung über ein Hub nicht gegeben ist. Rechtlich gesehen entsteht ein Speditionsvertrag zwischen den beteiligten Spediteuren.
von Gütern in einem zuvor festgelegten Kostenrahmen. Die meisten Speditionsverträge sind Fixkostenverträge, wobei meist ein fester Satz pro Kilogramm
Gebrauchsmusterrecht Designrecht Markenrecht Transportrecht Frachtvertrag Speditionsvertrag Lagervertrag Bank- und Kapitalmarktrecht EGBGB Internationales
Vertrag über multimodalen Verkehr (Multimodalvertrag, § 452 HGB), den Speditionsvertrag und den Lagervertrag gelten diese Fristen ebenfalls. "Die regelmäßige
auch Möbelspedition der Intermodalvertrag (§§ 452 - 452d HGB) der Speditionsvertrag (§§ 453 ff. HGB) der Lagervertrag (§§ 467 ff. HGB) Für Deutschland
Abschnitt des vierten Buchs bezeichnet, der Vertrag allerdings heißt Speditionsvertrag (§ 453 HGB). -- Milan-See 10:26, 19. Dez. 2006 (CET) Folgender Text
Luftfrachtbedingungen, Reisevertrag, Sicherungsrechte, Software- und EDV-Verträge, Speditionsvertrag sowie § 310 IV 1 (Bereichsausnahmen Familien-, Erb- und Gesellschaftsrechts)
aus anderen mit dem Einlagerer abgeschlossenen Lager-, Fracht- und Speditionsverträgen. § 475b Abs. 1 HGB entspricht insoweit den Bestimmungen über das
und 01.01.95 behandeln sämtlich auch nix mit Religion. Da gehts um Speditionsverträge, Maklerverträge, Provisionen, immaterielle Zukunftsschäden,
2007#Speditionsgewerbe - Spedition - Speditionsgeschäft - Speditionsvertrag Speditionsvertrag (nicht eingetragen) Wikipedia:Redundanz/April 2007#Designer
453 ff die Aufgabe der Spedition (Spediteur) prägnant: Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung der Güter zu besorgen