Subjunktion (lat. subiungere ,unterordnen‘) oder Konditional (lat. condicio ,Beschaffenheit, Zustand, Bedingung, Verfassung‘) oder auch materiale Implikation
Artikel über Logik steht im Moment dieser Satz: "Der Zusammenhang zwischen Subjunktion (als materialer Implikation) und metasprachlicher Implikation besteht
Konditional bezeichnet in der Logik die materiale Implikation, auch Subjunktion genannt, eine Form der Verknüpfung zweier Aussagen, in der Grammatik
deduktionsmäßigen formalen Implikationen: die intuitionistische Implikation bzw. Subjunktion innerhalb der dialogischen Logik, sowie die strenge Implikation von Ackermann
Die Paradoxien der materialen Implikation oder Subjunktion sind eine Gruppe von Formeln der Aussagenlogik, die zwar Tautologien, aber intuitiv problematisch
sind also: Entsprechend werden zwei Subjunktionen definiert: Die starke Subjunktion durch: Die schwache Subjunktion durch: In der von Als Tautologien
"Die objektsprachliche Implikation (materiale Implikation, Konditional, Subjunktion) ist ein Aussagesatz, der mittels des Junktors „(schon) wenn …, dann
dem situativen Kontext folgt aber, dass er adversativ gemeint ist. Subjunktionen von Adversativsätzen: anstatt (dass), anstatt (zu), während, wohingegen
Negation entspricht einer Verneinung die materiale Implikation, auch Subjunktion oder Konditional genannt, , entspricht der hinreichenden Bedingung „(Schon)
Gliedsätze durch bestimmte Subjunktionen wie z. B. postquam durch das Tempus (das allerdings, wie auch der Modus, auch durch die Subjunktion entgegen den eigentlichen
abholen. Aussagenlogik Äquivalenz (XNOR-Gatter) Negation (Nicht-Gatter) Subjunktion (Implikation) Konjunktion (Und-Gatter) Disjunktion (Oder-Gatter) Vgl
Ereignis nicht entschieden werden. Aussagenlogisch betrachtet: Hat eine Subjunktion mehrere hinreichende Bedingungen , d. h. gilt , so genügt es, wenn mindestens
gleichwertig. Und-Gatter Aussagenlogik Junktor Äquivalenz → (XNOR-Gatter) Subjunktion → (Implikation) Negation → (Nicht-Gatter) Kontravalenz → (XOR-Gatter)
„ver-, einwickeln“) steht für: eine mögliche Folgerung Implikation, Subjunktion, Operatoren zur Verbindung von Aussagen in der Logik Implikatur, kontextuelle
(negiert). Nein Komplement-Gatter Aussagenlogik Äquivalenz (XNOR-Gatter) Subjunktion (Implikation) Konjunktion (Und-Gatter) Disjunktion (Oder-Gatter) Kontravalenz
Abtrennungsregel in logischen Kalkülen (auch: Beseitigungsregel der Subjunktion (Implikation) in den Systemen des natürlichen Schließens) lautet er so:
formaler Logik durch die materiale Implikation (besser: Konditional oder Subjunktion) ausgedrückt bzw. präzisiert. Man schreibt , wobei P und Q beliebige
Abhängigkeit zu einem Hauptsatz formuliert. Im Deutschen werden sie von der Subjunktion ob oder von Fragepronomen beziehungsweise Frageadverbien eingeleitet
altmodischem Sprachgebrauch Konzessivsätze einleiten, fungiert dann also als Subjunktion (subordinierende Konjunktion) (im Gegensatz zum geläufigeren Gebrauch
Zur Abgrenzung werden manchmal unterordnende Konjunktionen auch als Subjunktionen (subordinierendes Bindewort) bezeichnet; in diesem Fall wird der Begriff
diesem Explikandum ist, wie eine eingehende Analyse feststellt, die Subjunktion. Sie ist ausschließlich durch nachstehende Wahrheitstabelle festgelegt:
Negation von B. Bild 1, Spalte 12: Implikation (von B auf A) – Subjunktion – Wenn B falsch (0) ist oder A wahr (1) ist, dann ist das Ergebnis wahr
Die (konditionale und hinreichende) Bedingung ist der Vordersatz einer Subjunktion oder einer Implikation. Es wird unterschieden zwischen notwendiger und
Äquivalenz der Aussagen A → B und ¬B → ¬A folgt aus den Definitionen der Subjunktion und der Negation. linke Seite: rechte Seite: Nach dem Kritischen Rationalismus
Aussagen A ∨ B und ¬A → B folgt aus den Definitionen der Disjunktion, Subjunktion und der Negation. linke Seite: rechte Seite: Modus ponendo ponens -