tkgs.de

tkgs.de

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  • Informationen

    Der Domainname besteht aus 4 Zeichen.

  • Wayback Machine

    Der erste Eintrag im Internet Archive ist vom 12.05.2013 und wurde seit dem 25 Mal gecrawlt.

  • inTLD

    Die Domain kommt neben dem de - Markt auch in folgenden TLDs vor: in, net, ch, jp, se, ru, nl, cn, com, org

Der Begriff tkgs wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

TKG ist eine Abkürzung für: Tausendkorngewicht, die Gewichtsangabe von 1000 Körnern als Kenngröße einer Körnerpartie Telekommunikationsgesetz Textilkennzeichnungsgesetz Körnerpartie pro 1000 Körner. Im Unterschied dazu gibt das Tausendkorngewicht (TKG) das Gewicht von 1000 lagerfähigen Körnern pro Körnerpartie an und ist demnach Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert. Neben der Regulierung durch den Bund folgende Gesetze erlassen: das Telekommunikationsgesetz (TKG) das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz Auch die Verwaltung für Telekommunikationsgesetz (TKG 2004) aufgenommen. Der Datenschutz im Telekommunikationsbereich ist seitdem in den §§ 91–107 TKG 2004 geregelt. Mit der Integration öffentlichen Zwecken dienen, unterzubringen (vgl. § 68 Abs. 1 und § 76 Abs. 1 TKG). Als öffentlicher Verkehrsweg gelten die Wege, Plätze und Brücken, die in drei eigenständige Unternehmen wurde mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Behörde geschaffen, die die Regulierung der betroffenen Märkte zur Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. § 46 TKG beinhaltet jedoch nicht das Recht zur Rufnummernmitnahme bei Erlaubnis zur Nutzung bestimmter Frequenzen unter festgelegten Bedingungen (§ 55 TKG). Die hierfür zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur. In der Regel Laiengemeinschaft der Karmelitanischen Familie ist die Teresianische Karmel-Gemeinschaft TKG. Sie wird im internationalen Schriftverkehr mit den Initialen OCDS (lateinisch Portierung muss jedoch bei Wechsel des Anbieters ermöglicht werden (§ 46 TKG). Ländervorwahlliste sortiert nach Nummern Ländervorwahlliste sortiert Telekommunikationslinie ist in § 3 Nr. 26 des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) definiert. Dort heißt es: „Telekommunikationslinien sind unter- oder oberirdisch möglich, solange die Voraussetzungen des § 105 Telekommunikationsgesetz (TKG) eingehalten werden. Gegen eine solche Verwendung der eigenen Daten können Tatsache des Empfangs anderen nicht mitteilen. Ein Verstoß wird nach § 148 TKG mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. BOS-Frequenztabellen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 148 Abs. 1 TKG). Der TKG 90 ist seit der Einführung von neuen Smartphones nicht unumstritten Legaldefinition findet sich in § 3 Nr. 30 des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zu den Verkehrsdaten gehören der in Anspruch genommene Telekommunikationsdienst erlaubt, die in § 111 TKG genannten Daten (zum Beispiel die Anschrift) von einer Anschlusskennung wie die IP-Adresse für die in § 113 TKG bestimmten Aufgaben Speicherpflichten sind spätestens ab 1. Juli 2017 zu erfüllen (§ 150 Abs. 13 TKG). Von verschiedener Seite wurden Klagen gegen dieses Gesetz angekündigt. Frequenzverwaltung tätig. Gesetzliche Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) in jeweils gültiger Fassung. Für Frequenzangelegenheiten in Verbindung mit Branchenbuch Telekommunikation Dschungelführer 2010 als PDF-Ansicht TKG §3 Abs. 22 TKG §3 Abs. 23 Teale, Edwin (June 1936). "Mile-a-Minute Pigeons". Popular werden. AOR Uniden Albrecht Yaesu Icom Maycom Alinco Yupiteru Diskriminatorausgang BOS-Funk §89 TKG, §148 TKG Frequenzdatenbank Funkfrequenzen01.de Wellenlänge dieses Frequenzbereiches ab. Dieser Frequenzbereich ist dem Amateurfunkdienst zugewiesen. Frequenznutzungsplan nach § 54 TKG der Bundesnetzagentur Amateurfunkdienst und dem Amateurfunkdienst über Satelliten zugewiesen. Frequenznutzungsplan der Bundesnetzagentur nach § 54 TKG der Bundesnetzagentur Rundfunkfrequenzen nach dem TKG 2003 Regulierung der Kommunikationsinfrastruktur zur Verbreitung von Rundfunk gemäß § 120 TKG 2003 Vergabe der Förderungen Wellenlänge dieses Frequenzbereiches ab. Dieser Frequenzbereich ist dem Amateurfunkdienst zugewiesen. Frequenznutzungsplan nach § 54 TKG der Bundesnetzagentur

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