verwaltungsrecht-deutschland.de

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  • Informationen

    Der Domainname besteht aus 28 Zeichen.

  • Wayback Machine

    Der erste Eintrag im Internet Archive ist vom 12.02.2010 und wurde seit dem 54 Mal gecrawlt.

  • Wörterbuch

    Der Domainname steht teilweise im de-Wörterbuch.

Der Begriff verwaltungsrecht-deutschland wird z.B. in folgenden Zusammenhängen verwendet:

Eine Grundstücksteilung oder Parzellierung ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstückes (nicht zu verwechseln mit Flurstück) in zwei oder mehrere Meiner Meinung nach gehört der Absatz " VErwalten" in den Artikel "Verwaltung" und ist dort seinem Inhalt nach schon ausreichend berücksichtigt. Würde Das Sprengstoffrecht umfasst die Rechtsnormen im Umgang mit Explosivstoffen; es umfasst insbesondere die einschlägigen Gesetze, die zugehörigen Verordnungen Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches − neben dem Staatsrecht − eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts Ein Runderlass (RdErl) ist eine Anweisung einer obersten Bundes- oder Landesbehörde (also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums) an nachgeordnete Behörden Der brandenburgische Amtsdirektor ist Hauptverwaltungsbeamter und ausführendes Organ eines brandenburgischen Amtes. Als Wahlbeamter auf Zeit wird er für Ein Ablehnungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den eine beantragte Leistung nicht bewilligt wurde. Der Ablehnungsbescheid kann sich darauf stützen Eine oder ein Dispens (weiblich in der katholischen Amtssprache und im österreichischen Deutsch; männlich in Deutschland; von lateinisch dispendere „ausspannen Eine Meldepflicht ist der in der Regel durch Gesetz begründete Zwang, bestimmte Sachverhalte an Behörden (Meldestellen) des Staates zu melden. In der Die Hoheitsverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der mit hoheitlichen Mitteln vorgeht. Demnach liegt Hoheitsverwaltung dann vor, wenn Verwaltungsorgane Die Geschäftsordnung (GO) eines Gremiums, englisch rules of order oder rules of procedure, ist die Gesamtheit der Bestimmungen, die das Funktionieren eines Ein Zweitwohnsitz (Österreich: Nebenwohnsitz, auch Pied-à-terre) ist jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist. In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Verwaltung, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen Unter Staatsaufsicht stehen alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (mittelbare Staatsverwaltung) Eine Gebietskörperschaft ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Gebietshoheit auf einem räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes Das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Behörde, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. In Deutschland heißen Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person in einer parlamentarischen Körperschaft einen Antrag auf Beratung eines Der Hauptwohnsitz spielt in Ländern, in denen es möglich ist, mehrere Wohnsitze zu haben, eine besondere rechtliche Rolle. Hauptwohnsitz einer Person ist Unter Konzession (von lateinisch concedere ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘, ‚abtreten‘; PPP concessum) versteht man: Die Verleihung eines Nutzungsrechts an einem Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Ein Bescheid (auch schriftlicher Verwaltungsakt Eine Amtshandlung ist jede Handlung, die ein Amtsträger bei öffentlich-rechtlicher Amtsausübung vornimmt. Dies kann ein – Außenwirkung entfaltender – Hoheitsakt Die Anhörung ist Teil des Verwaltungsverfahrens. Bei einer Anhörung gibt eine Behörde einer Person die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt zu einer Behördenentscheidung Ein Erörterungstermin findet im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit beim so genannten Berichterstatter statt. Hierbei Das Amtsgeheimnis ist ein Geheimnis, das sich auf einen bestimmten, nachvollziehbaren Personenkreis von Amtsträgern beschränkt. Diese unterliegen dem Amtsgeheimnis Die Planfeststellung ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches

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