Die Wechselbürgschaft (auch Wechselaval) ist die Übernahme der wechselmäßigen Haftung durch den Wechselbürgen für die Zahlung der Wechselsumme aus einem
Risiken ermöglicht, die ohne Versicherung nicht stattfinden würden. Die Wechselbürgschaft der Republik Österreich ist eine solche exportfördernde, nicht-tarifäre
politischer und wirtschaftlicher Risiken sowie das Instrument der Wechselbürgschaft ermöglichen den Zugang zum Exportfinanzierungsverfahren, das die zinsgünstige
unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (selbstschuldnerische Wechselbürgschaft). Insgesamt wurden von 1934 bis zum 31. März 1938 Mefo-Wechsel in
mittelfristige Wechsel der staatlichen sowjetischen Außenhandelsbank unter Wechselbürgschaft des sowjetischen Staates nach Diskontierung bei westeuropäischen Banken
mittelfristige Wechsel der staatlichen sowjetischen Außenhandelsbank unter Wechselbürgschaft des sowjetischen Staates nach Diskontierung bei westeuropäischen Banken
ital. trarre „ziehen“, Indossament von in dosso „auf dem Rücken“). Wechselbürgschaft Adolf Baumbach, Wolfgang Hefermehl, Matthias Casper: Wechselgesetz