umgesetzt. Zahlungsdiensterichtlinie Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie
nationalen Zahlungsverkehr gemäß der EU-Zahlungsdiensterichtlinie von 2009. Die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie im Jahr 2009 hat das nationale Zahlungsverkehrsrecht
Das Überweisungsgesetz ist überholt, seit der Umsetzung der EU Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht am 1.11.2009 Damit kann die Seite entfallen
(siehe Jugendkonto). Zum 31. Oktober 2009 ist in Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie europaweit das Recht des Zahlungsverkehrs vereinheitlicht worden
werden beide Kontoarten durch die in § 675f Abs. 2 BGB übernommene Zahlungsdiensterichtlinie erwähnt, denn Kreditinstitute haben danach „ein auf dessen Namen
der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und
ff. BGB eingebaut worden. Zudem wurde im Oktober 2009 die EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Danach beginnt die eintägige Ausführungsfrist
Verpflichtungen des Kunden zugrunde. Die seit November 2009 geltende Zahlungsdiensterichtlinie spricht von Zahlungsvorgang. Das ist jede Bereitstellung, Übermittlung
der Überweisung ist europaweit die seit Oktober 2009 geltende Zahlungsdiensterichtlinie. Danach wird eine Überweisung wirksam, wenn sie der kontoführenden
Seite veraltet, weil zum 1.11. die deutsche Umsetzung der EU Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft getreten ist. -- 83.136.72.5 18:49, 3. Nov. 2009 (CET)
„Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie“ sah Änderungen des Kreditwesengesetzes vor. Da das bisher in
Versicherungsvermittler-Richtlinie Überweisungsverordnung Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) Daneben existieren zahlreiche weitere Vorgaben der Einrichtungen
Wulf Hartmann, Hartwig Sprau: Die zivilrechtliche Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie: Finanzmarktkrise und Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
örtliche Sparkasse erhalten, diese erhebt "mit Inkraftreten der EU-Zahlungsdiensterichtlinie" "gemäß § 675 Abs. 1 BGB" ein "Benachrichtigungsentgeld" von 3
Bertelmanns Dissertation beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Zahlungsdiensterichtlinie auf das Zahlungsdiensterecht bzgl. eines abgegrenzten Bereichs