Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz regelt die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen in Deutschland. Das Gesetz besteht aus 14 Paragrafen
Investmentsteuergesetz, das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz, das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, das Fünfte Vermögensbildungsgesetz, das
70 % auf 67 % reduziert wurde. Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Öffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.
vertrieben werden dürfen, den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, sonstige mit den
Versorgungsansprüchen nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) oder dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz werden nun (anders als nach altem Recht) auch
werden. Davon ausgehend ist man auch für die Zertifizierung der Altersvorsorgeverträge und die bestehenden Sicherungseinrichtungen (Einlagensicherungs-
industrielle Versorgungswerk Deutschlands. Risikoträger der Altersvorsorgeverträge des Versorgungswerks MetallRente sind mehrere zu Konsortien zusammengeschlossene
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzügl. Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen = = Besteuerung mit dem progressiven Einkommensteuertarif - Höchststeuersatz
steuerpflichtig, es sei denn, es wurden nicht geförderte Zahlungen in den Altersvorsorgevertrag geleistet: Leistungen die auf geförderten Beiträgen beruhen (einschließlich
Lebenspartnern bei der Festsetzung der Kirchensteuer zugute. Im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz wird ab 2014 die mittelbare Zulagenberechtigung
Tätigkeit als Vermittler. Diese Provision kann beim Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Krankenvollversicherungen einmalig mehrere Tausend Euro betragen
Vermögen. Diese Zahlen spiegeln die Vermögen ohne Ansprüche aus Altersvorsorgeverträgen wieder. Betrachtet man diese als Teil der Vermögen so sinkt der
zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle AltZertG – Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge-
noch nur noch wenige Rechtsbereinigungen: Zivilprozessordnung, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Wohnungsbau-Prämiengesetz, Höfeordnung, Sprengstoffgesetz
Vergleich eines Altersvorsorgevertrags mit einem produkttechnisch vergleichbaren nicht geförderten Alternativprodukt, z.B. ein Altersvorsorgevertrag eines Versicherers