den Entgeltpunkten zu unterscheiden sind die persönlichen Entgeltpunkte gemäß § 66 SGB VI. Sie ergeben sich, wenn man die Zahl der Entgeltpunkte eines
was ein Entgeltpunkt ist. Die Existenz von Entgeltpunkten vorausgesetzt, wird in § 66 SGB VI nur ausgeführt, unter welchen Maßgaben Entgeltpunkte zur persönlichen
Produkt aus ergibt die persönlichen Entgeltpunkte. → Hauptartikel: Entgeltpunkte Die Summe an Entgeltpunkten spiegeln die relative versicherte Einkommensposition
Zugangsfaktor der persönlichen Entgeltpunkte zuvor kleiner 1,000 wird der Zugangsfaktor für die ruhenden persönlichen Entgeltpunkte je Kalendermonat um 0,003
Die Zahl der Entgeltpunkte für diese Zeiten wird bei der Gesamtleistungsbewertung als Durchschnittswert aller erworbenen Entgeltpunkte bezogen auf den
mehr Entgeltpunkte zuerkannt werden, als der Beitragsbemessungsgrenze entsprechend. Durch Erwerbstätigkeit in diesem Jahr erworbene Entgeltpunkte werden
Mindestbeitrags über ein Jahr hinweg ergibt etwa 0,15 Entgeltpunkte, die Entrichtung des Höchstbeitrags etwa 2 Entgeltpunkte. Die freiwilligen Beiträge wurden bis 1976
Durchschnitt der Summe der erworbenen Entgeltpunkte bewertet. Ohne Durchschnittsbildung würden die Entgeltpunkte sich lediglich aus echten Beitragszeiten
liegenden vollwertigen Pflichtbeiträge zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt. Die durchschnittlichen Entgeltpunkte für vollwertige Pflichtbeitragszeiten werden
Vergleichbarkeit mit dem Durchschnittsentgelt (West) hergestellt. Die Entgeltpunkte sind dennoch Entgeltpunkte (Ost) nach § 254d SGB VI. Durch Multiplikation mit dem
eines Entgeltpunktes in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Er wird benötigt, um die während der Erwerbsphase gesammelten Entgeltpunkte in eine
berücksichtigt. Das Durchschnittsentgelt findet Verwendung zur Ermittlung der Entgeltpunkte für die Berechnung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung
während der Erziehungszeit, werden die daraus resultierenden Entgeltpunkte und die Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeit zusammengerechnet (§ 70 Abs
der Rentenformel ergibt sich die Höhe einer Rente wie folgt: Rente = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Rentenartfaktor * aktueller Rentenwert (EZRA) Für
monatliche Bruttorente in Euro darstellt, die erreichte Summe der Entgeltpunkte ist, der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und der aktuell gültige
Anspruch genommen wird. @Entgeltpunkte Entgeltpunkte... ... sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenformel. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich u. a. aus
zunächst, wie bei der Altersrente, die bis zum Renteneintritt erreichten Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Tritt die Erwerbsminderung schon vor Vollendung des
Versicherungslebens eingezahlten Beiträge abhängig. Die Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten
Beitragsbemessungsgrenze, generiert der übersteigende Betrag keine Entgeltpunkte und wirkt daher auch nicht rentensteigernd. Ein weiteres Problem bei
Witwenrente verwiesen werden. Der Rentenartfaktor beträgt für persönliche Entgeltpunkte bei: Renten wegen Alters 1,0 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
gelegte Standardrente entspricht einer Regelaltersrente mit exakt 45 Entgeltpunkten. Das Rentenniveau kann als Brutto-Rentenniveau Netto-Rentenniveau
der Renten (genauer: der Beitrags- und Anrechnungszeiten sowie der Entgeltpunkte) verwechselt werden, die nicht Bestandteil des Postrentendienstes war
für jeden Monat der Erziehungszeit eine bestimmte Anzahl persönlicher Entgeltpunkte gutgeschrieben werden. Bei 36 Monaten Kindererziehung beträgt der Zuschlag
außergerichtlich – Klärungen des Unterhalts, des Versorgungsausgleiches (einschl. Entgeltpunkte), der Vermögensauseinandersetzung, der Aufteilung des Hausrats (vgl
nach der im jeweiligen Versorgungssystem geltenden Bezugsgröße (z. B. Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Rentenbetrag als Euro-Betrag