Jagdgesetze der deutschen Bundesländer den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen. Ferner unterliegt dem Jagdschutz
aufsuchen. Die Verpflichtung Jagdausübungsberechtigter, das Wild vor Futternot zu schützen, ergibt sich in Deutschland aus den Landesgesetzen. Es besteht
Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die
geregelt und besteht darin, Wildtiere zu schützen und zwar vor Wilderei, Futternot und Wildseuchen sowie vor wildernden Hunden und Katzen. Darüber hinaus
Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die
gehört das zur wildgerechteren Waldwirtschaft? Fällt diese Ablenkung unter Futternot? -- 217.230.108.209 20:03, 11. Sep. 2011 (CEST) Die auf KALP angekündigten
seinem eigenen Herrschaftsbesitz 260 Morgen hinzu. Zur Linderung der Futternot in der Zeit zwischen Winterende und erster Mahd durften die Bauern ihre
Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die