3 Schadenersatzrecht | 4 Schadensersatz | 5 Deliktsrecht | 6 Deliktsrecht (Deutschland) | 7 Haftpflichtrecht (Schweiz) | 12 t | 2 Juni 2012 …
Haftung für Güterschäden (mit Ausnahme der verfügten Lagerung): für Schäden bei der speditionellen Behandlung (insb. Umschlag): DM 10 pro …
"ungeschützter" Begriff im Sinne von Berufsbildern und beschreibt mehr oder weniger einen "Sachverständigen für Transport- und Güterschäden". …
Allerdings haftet der Lagerhalter nur für Güterschäden einschließlich von Vermögensschäden, wenn diese durch den Verlust oder die …
Haftung für Passagier- und Güterschäden nach diesem Übereinkommen an die seitdem zu verzeichnende Teuerungsrate von 13,1 Prozent erfolgen soll. …
Gehaftet wird bei Güterschäden und Vermögensschäden nach Montrealer Übereinkommen mit. 19 SZR/kg. Im Falle eines vorsätzlich oder …
Im Falle von Güterschäden im Sinne des § 425 Abs.1 Alt.1, 2 HGB gelten besondere Schadensanzeigefristen (§ 451 f HGB Um das Erlöschen von …
Die Haftung wird bei Güterschäden auf 8,33 SZR (Sonderziehungsrecht) je kg Brutto-Rohgewicht (d.h. einschließlich der Verpackung) als …
Eventuelle Güterschäden mussten über eine eigene Warentransportversicherung des Auftraggebers versichert werden. (nicht signierter Beitrag …