müssen Ortbetonpfähle in Groß- und Kleinbohrpfähle („Mikropfähle“) unterschieden werden. Mikropfähle sind im Durchmesser kleiner als 30 cm. Von Großbohrpfählen
werden europäisch in DIN EN 14199 "Pfähle mit kleinen Durchmessern (Mikropfähle)" geregelt. Die bedeutendste Gruppe unter den Verpresspfählen sind
Baugrubensicherung (Nagel- und Spritzbetonarbeiten, Ankerarbeiten, Mikropfähle, Injektionen) Sprengbetriebe (Felsabträge, Steinbruchbewirtschaftung
in zwei Schritten ausgehoben. Die Kalotten hatten ein Widerlager aus Mikropfählen. Im Plattenkalk hat man sich für ein Hufeisenprofil entschieden, während
teilweise sehr niedrigen und engen Räumen wurde zu Gründungszwecken rund 350 Mikropfähle in einem Spezialverfahren eingebaut. Das alte Gebäudeensemble wurde ergänzt
Grundwasserabsenkung abzusehen war, um Einbrüche zu vermeiden. Unter Zuhilfenahme von Mikropfählen wurden die Gebäude abgestützt. Zur Sicherheit wurden Hydraulikpumpen
1536 (Bohrpfähle), DIN EN 12699 (Verdrängungspfähle), DIN EN 14199 (Mikropfähle), DIN EN 12794 (Vorgefertigte Gründungspfähle aus Beton). Auf Verbauwänden
breiter Betonriegel eingebaut. Mit bis zu 15 Meter langen Stahlankern und Mikropfählen wird der Betonriegel zusätzlich im Gestein verankert. Diese Konstruktion