Geschäftspartner. Allgemein nicht anerkannt wird vom Zivilrecht der so genannte Motivirrtum. Er ist grundsätzlich unbeachtlich. Ein solcher bezieht sich auf Gründe
wird des Weiteren noch zwischen Erklärungsirrtum, Geschäftsirrtum und Motivirrtum. Diese Unterscheidung ist aber für das ABGB von untergeordneter Bedeutung
Der Kalkulationsirrtum ist im deutschen Zivilrecht grundsätzlich als Motivirrtum unbeachtlich, da unzutreffende oder ungeprüfte Kalkulationen rechtlich
Eigenschaftsirrtum ist ein ausnahmsweise beachtlicher Irrtum bei der Willensbildung (Motivirrtum). Er ist im BGB ausdrücklich geregelt (§ 119 Abs. 2 BGB) und liegt vor
Verbotsirrtum im Zivilrecht Deutschlands für Erklärungsirrtum Inhaltsirrtum Motivirrtum Übermittlungsirrtum Irrtum durch arglistige Täuschung Irrtum (ABGB)
sonstigen Rechtsgeschäften berechtigt aber auch ein Motivirrtum zur Anfechtung. Als besonderer Motivirrtum ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich der
dachte, es wäre Übungsmunition. Bewußtes Handeln überdeckt aber jeden Motivirrtum. Wenn ein Mann auf der Straße einen anderen erschießt, nur weil er glaubt
einen Irrtum bei der Willensbildung. Ein solcher Willensmangel wird auch Motivirrtum genannt, der grundsätzlich nicht zur Anfechtung der Willenserklärung
error in persona nicht ausreichend betrachte. Letzterer sei ein reiner Motivirrtum, während bei ersterem sich der Täter auch über den tatsächlichen Kausalverlauf
1969 entdeckte der deutscher Schneckenkundler G. Schmid auf der deutschen Rheinseite, gegenüber von Basel, in einem für die einheimische Große Wegschnecke
und Staatswissenschaft, Abt. Rechtswissenschaft, 8). Vom sogenannten Motivirrtum, Böhlau, Weimar 1940. Mitarbeit Fritz Stier-Somlo, Alexander Elster (Hrsg
Anwendung findet, diese Fiktionswirkung nicht bekannt war (unbeachtlicher Motivirrtum). Die unwidersprochene tatsächliche Fortsetzung von unbefristeten Miet-
Bürgerlichen Gesetzbuch spricht man von einem Eigenschaftsirrtum und einem Motivirrtum. Stimmt dieser Inhalt? (nicht signierter Beitrag von Mohahaddou (Diskussion | Beiträge)
Beurteilung zu bringen“. Die Patientin unterlag einem unbeachtlichen Motivirrtum, da sie den Verlust ihrer Zähne zwar erkannt hat, sich davon jedoch weitere
Vielmehr stellen also beide Arten des Kalkulationsirrtums unbeachtliche Motivirrtümer dar. Der offene Kalkulationsirrtum kann allerding uU im Wege der Auslegung
wird zu dem gleichen Ergebnis kommen. Die Ausnahme des unbeachtlichen Motivirrtums nach § 119 II BGB, beispielsweise über den Wert einer Sache, wäre die
ist mit sachlich falschen Aussagen („das allg. Zivilrecht kennt keinen Motivirrtum“ -lächerlich! Bei §119 II ist es strittig, §123 I 1. Alt ist jedenfalls
ersetzt? Bei der Einwilligung habe ich es so belassen, da es vor dem Motivirrtum steht und dieser im Regelfall in dieser Kombination angegeben wird. Die