seine Entwicklungstendenzen.“ – Hermann Heller: Staatslehre, S. 12 Heute tritt die Staatslehre meist unter der moderneren Bezeichnung Staatstheorie
siehe auch Verfassungsrecht Staatsrecht (Deutschland) Staatsrecht (Schweiz) Siehe auch: Allgemeine Staatslehre Staatsorganisationsrecht Public law
Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 16. Auflage, C.H. Beck, München 2010, § 25 II. Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 16. Auflage, § 25 III Zippelius
Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen des
Staat ist eine 1962 gegründete interdisziplinäre Fachzeitschrift für Staatslehre, Verfassungsgeschichte sowie deutsches und europäisches öffentliches
Zippelius, Allgemeine Staatslehre, § 30 I 1. Zippelius, Rechtsphilosophie, 6. Aufl. 2011, § 30 III; ähnlich Allgemeine Staatslehre, §§ 30 III 2, 35 IV
oder Frankreich.[...]" zu ändern. Legt man Georg Jellineks "Allgemeine Staatslehre" zu Grunde, ist es für die frühe Neuzeit falsch von einem "Staat", erst
16. März 1920 wurde er mit der venia legendi für Rechtsphilosophie, Staatslehre und Staatsrecht habilitiert. Ebenfalls in Kiel heiratete er Gertrud Falke
Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt
Richter, DMG al-qāḍī), bzw. eingedeutscht Kadi, ist nach der islamischen Staatslehre ein Rechtsgelehrter, der im Auftrag des Kalifen vor allem richterliche
Hōsei-Universität (jap. 法政大学, Hōsei daigaku, dt. etwa: Universität für Rechts- und Staatslehre) ist eine private Universität in der Präfektur Tokio mit drei Campus:
Rechtsphilosophie zur Rechtstheorie oder der Staatsphilosophie und der Allgemeinen Staatslehre zur Staatstheorie handelt es sich auch bei der Verfassungstheorie eigentlich
Staatsformmerkmale ist ein Begriff aus dem Staatsrecht und der allgemeinen Staatslehre. Im deutschen Staatsrecht sind die Synonyme Staatsstrukturprinzip und
Exekutivföderalismus Länderkammer Zur Einführung Reinhold Zippelius: Allgemeine Staatslehre (Politikwissenschaft). 16. Auflage, C.H. Beck, München 2010, §§ 38 ff
Politiques, Paris 1995, ISBN 2-7246-0658-2. Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, § 42. 16. Auflage, C.H. Beck, München, 2010, ISBN 978-3-406-60342-6
Allgemeine Staatslehre und Deutsches Staatsrecht. 15. Auflage, 2007, Randnr. 62 (S. 58) Burkhard Schöbener, Matthias Knauff: Allgemeine Staatslehre. 2. Auflage
Jahrhundert am Autoritätsbegriff festhält, sind hinsichtlich der christlichen Staatslehre doch beachtliche Selbstkorrekturen erfolgt, die in einzelnen Dokumenten
Seine Allgemeine Staatslehre (1900, siehe Allgemeine Staatslehre, Verfassungsrecht) gilt als Meilenstein der deutschen Staatslehre und als Jellineks
Die politische Verwaltung ist vor allem als Führungshilfe und für die programmorientierte Entscheidungsvorbereitung der politischen Spitze zuständig. Sie
Syndikalismus. Er entwickelte nach 1922 einen wichtigen Teil der faschistischen Staatslehre. Allgemeine Theorie des faschistischen Staates. De Gruyter, Berlin/Leipzig
Der Staat – eine 1962 gegründete interdisziplinäre Fachzeitschrift für Staatslehre, Verfassungsgeschichte sowie deutsches und europäisches öffentliches
Knauff: Allgemeine Staatslehre. 2. Auflage, C.H. Beck, München 2013, § 6, Rn. 5–22 (S. 256–262) Reinhold Zippelius: Allgemeine Staatslehre. 16. Auflage, C
Arbeit Das Verhältnis von Recht und Wirklichkeit in der Rechts- und Staatslehre des 19. Jahrhunderts. Krüger war 1936 zunächst als Privatdozent in Berlin
Der chinesische Kaiser Wu (Han-Dynastie) erhebt den Konfuzianismus zur Staatslehre und beginnt die große chinesische Expansion. Seine Regierung bildet den
Textauszüge Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 16. Auflage, 2010, § 37. Zippelius, Allgemeine Staatslehre, 16. Aufl., § 37 II 5. Reinhold Zippelius