Bei der Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung oder von einzelnen Tilgungszeitpunkten hinausgeschoben unter Aufrechterhaltung der Erfüllbarkeit.
kennt die AO: Zinsen auf Steuererstattungen oder Steuernachforderungen Stundungszinsen Zinsen auf Aussetzung der Vollziehung (sog. ADV-Zinsen) Hinterziehungszinsen
Säumniszuschläge an, danach Stundungszinsen. Eine Stundung zu beantragen lohnt insofern, denn die Säumniszuschläge sind höher als die Stundungszinsen. Säumniszuschläge
§ 233a AO verzinst wurde. Diesen Guthabenzinsen werden zu zahlende Stundungszinsen gegengerechnet. Auch als Stundung aus persönlichen Gründen bezeichnet
Kreditvermittlungskosten. Werden Steuerforderungen gestundet, so werden Stundungszinsen gem. § 234 AO berechnet. Zinsänderungsklauseln stellen Preisanpassungsklauseln
steuerliche Nebenleistungen zu den genannten Steuern wie beispielsweise Stundungszinsen, Verspätungszuschläge oder Säumniszuschläge sind nicht abzugsfähig
und weitere 0,5 Prozent, die lediglich der reinen Verzinsung (quasi Stundungszinsen) dienen. Erlassen wird daher lediglich der Teil des Säumniszuschlages
ist.) * (Aktuell) (Vorherige) 00:49, 7. Mär 2005 Pelz (→Recht - Stundungszinsen) * (Aktuell) (Vorherige) 22:04, 21. Feb 2005 195.14.198.93 (→Weblinks