dürfen Fahrzeuge nach vorne wirkende weiße und nach hinten wirkende rote Umrissleuchten haben, ab einer Breite von 2,10 m müssen diese an den äußersten Punkten
Abblendlicht, aber viermal so intensiv leuchten wie die vorderen weißen Umrissleuchten (das ist oft auch das Standlicht). Die technische Norm Nr. 87 der
Breite von 2,1 m müssen nach vorne weiß und nach hinten rot wirkende Umrissleuchten haben. Für Anhänger der EU-Fahrzeugklasse O3 und O4 (mit einer zulässigen
GB 18409 GB 18099 GB 18408 Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Umrissleuchten, Bremsleuchten CNCA-02C-058 Fahrtrichtungsanzeiger CNCA-02C-058 Rückfahrscheinwerfer
Seitenmarkierungsleuchten in gelb in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Umrissleuchte Konturmarkierung Charles J. Kahane: DOT HS 806 430.. National Highway
Schlussleuchte, Umrissleuchte, Kennzeichenbeleuchtung rechts 6 rot ≥ 1 54 Bremslicht 7 schwarz ≥ 1 58L Schlussleuchte, Umrissleuchte, Kennzeichenbeleuchtung
aber nicht vorgeschrieben (§51a). Sie strahlen nur nach vorne weiß. Umrißleuchten (§51b) sind, wie im Text als Spurhalteleuchte beschrieben, ab 2,10 m
ausgeführt sein, daß die Begrenzungsleuchten, die Schlußleuchten, die Umrißleuchten (falls vorhanden) sowie die Beleuchtungseinrichtung für das hintere
Anbauvorschriften. Hier sind aber die oberen Umrißleuchten über der Windschutzscheibe keine Tagfahrleuchten sondern eben Umrißleuchten. (Kennbuchstabe A, nicht RL und