Die Union internationale pour la protection des obtentions végétales (UPOV) (franz., dt. Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) ist
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Pflanzenzüchtungen (UPOV). 2010: Bundesverdienstkreuz am Bande Anschriften Kösener und Weinheimer Corpsstudenten (2009) UPOV Mitteilung von 2010 pdf
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
ist: The International Union for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV) mit Sitz in Genf Beschreibende Sortenliste des Bundessortenamtes Österreichische
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Eigentum an biologischen Organismen. Er ist geregelt in dem internationalen UPOV-Abkommen, welches auch in der EU und Deutschland in geltendes Recht umgesetzt
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Saatzuchtbetriebe hinsichtlich des Sortenschutzes und Patentrechtes in der UPOV (Union internationale pour la protection des obtentions végétales) Genf
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Bestimmungen der Internationalen Organisation zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV, Sitz in Genf) die Zuordnung zur Rebart Vitis vinifera festgestellt und bestätigt
Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Für den Sortenschutz besteht ein von der UPOV verwaltetes internationales System im Internationalen Übereinkommen zum Schutz
eben nicht nur von den "bösen Multis". Der internationale Sortenschutz (UPOV-Abkommen), der auch in der EU und in D in geltendes Recht umgesetzt wurde
species“. Union internationale pour la protection des obtentions végétales (UPOV), Genf, 21. September 2009, S. 7–8, abgerufen am 28. Dezember 2009 (PDF-Datei;
(ISTA) Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen in Genf (UPOV) BundesInformationssystem Genetische Ressourcen (BIG) enthält Verweise zu
aus den Industrieländern zusätzlich forciert, die, unterstützt durch die UPOV (Union Internationale pour la Protection des Obtentions Vegetales, dt. „Internationaler
involviert bzw. mit Beobachterstatus bei der International Seed Federation, dem UPOV, der OECD, der International Seed Testing Association, der International
(1925) Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) (1961) Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des