auf Paul Laband beruhenden Unterscheidung in Verwaltungsvermögen und in Finanzvermögen. Verwaltungsvermögen ist Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben
GmbH 400.000 Euro Nicht-Verwaltungsvermögen und 399.999 Euro Verwaltungsvermögen "geparkt". Da der Anteil an Verwaltungsvermögen nun weniger als 50% beträgt
Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (vor allem am Grundstück und am Verwaltungsvermögen) und das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Staatsforderungen wie staatlicher Besitz von Staatsanleihen fremder Staaten), Verwaltungsvermögen (Amtsgebäude) und unbebauten Flächen (Staatswald). Staatsschulden
sich Rechtsfragen bezüglich öffentlichen Sachen im engeren Sinne – Verwaltungsvermögen und öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch – ausschließlich nach öffentlichem
öffentlich-rechtlichen Gemeinschaften res sacrae, nicht z. B. das kirchliche Verwaltungsvermögen, weil es nicht unmittelbar kultischen Zwecken dient.
Lachanfall während einer Rede zum Thema Gewürzfleisch. Finanz- und Verwaltungsvermögen in öffentlich-rechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtungsweise
laufende Kosten zulässig. Die Instandhaltungsrücklage gehört zum Verwaltungsvermögen (§ 10 Abs. 7 Satz 3 WEG) und wird bei Verkauf der Wohnung nicht ausgezahlt
werden. Der Grund: Es ist gesetzlich ausgeschlossen, dass über das Verwaltungsvermögen von Wohnungseigentümergemeinschaften ein Insolvenzverfahren stattfindet
wahrnimmt (Finanzvermögen und Finanzschulden; kein Sachvermögen und kein Verwaltungsvermögen), kann sie wichtige, gesetzlich vorgegebene Aufgaben systembedingt
Paul Laband zurückgehende Unterscheidung des Staatsvermögens in Verwaltungsvermögen (Satz 1) und Finanzvermögen (in Satz 2 als „sonstiges Vermögen“ bezeichnet)
Einführung einer Anlagebuchhaltung und Abschreibung der Anlagen im Verwaltungsvermögen nach betriebswirtschaftlicher Nutzungsdauer Neuer Kontenplan und
Unterbeteiligungen, Sonderbetriebsvermögen oder der Ermittlung von Verwaltungsvermögen. Für steuerliche Zwecke muss immer auch der steuerliche Substanzwert
für eine siebenjährige Behaltensfrist nicht zu mehr als 10 % aus Verwaltungsvermögen bestehen, wobei das Gesetz diesen Begriff im Hinblick auf die Eigenschaft
(Berechtigte). Gemäß Art. 21 Abs. 1 Einigungsvertrag (EV) ging das Verwaltungsvermögen der DDR, das für Zwecke genutzt wurde, die nach dem Grundgesetz Bundesaufgaben
unmittelbar der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben dienen, sein Verwaltungsvermögen dar und können auch mit seiner Zustimmung weder gepfändet noch verwertet
die öffentliche Hand ist, mit folgenden Merkmalen: (1) Eine vom Verwaltungsvermögen abgrenzbare Vermögens- und Kapitalausstattung und damit verbunden