Zahlungsort ist ein Begriff aus der Finanz- und Warenwirtschaft. Der Zahlungsort wird dabei im Regelwerk von Verträgen zusammen mit dem Leistungsort festgelegt
Die Löschung der Seite „Zahlungsort“ wurde ab dem 11. Juni 2006 diskutiert und abgelehnt. Für einen erneuten Löschantrag müssen gemäß den Löschregeln
engeren Sinn seine Wohnung Im Zahlungsverkehr zwischen Banken wird der Zahlungsort als Domizil bezeichnet. Siehe auch: Wiktionary: Domizil – Bedeutungserklärungen
Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde. Der Wechselprotest ist auf dem Wechsel selbst oder auf
Geschäftssitz zu erbringen (§ 270 Abs. 1 BGB). Diese Vorschrift über den Zahlungsort macht die Geldschuld jedoch nicht zu einer Bringschuld, sondern, weil
Geschäftssitz zu erbringen (§ 270 Abs. 1 BGB). Diese Vorschrift über den Zahlungsort macht die Geldschuld jedoch nicht zu einer Bringschuld, sondern, weil
„nicht an Order“) Domizilwechsel wenn Zahlungsort und Wohnort nicht übereinstimmen, hat der Bezogene am Zahlungsort zu leisten Kellerwechsel ein Wechsel
Geschäftssitz zu erbringen (§ 270 Abs. 1 BGB). Diese Vorschrift über den Zahlungsort macht die Geldschuld jedoch nicht zu einer Bringschuld, sondern, weil
Regelungen über den Leistungsort unberührt. Die Vorschrift über den Zahlungsort macht die Geldschuld also nicht zu einer Bringschuld, sondern, weil der
Transporteur ersetzen zu lassen – eine Regelung, die vor allem dem Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen dient. Kaufvertrag Zahlungsort Leistungsort
Rechtsbehelfsrechte, die Möglichkeit der Reformatio in peius, die Zahlungsfrist, den Zahlungsort (in der Regel Bankverbindung), die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen
werden heute gleichgesetzt. Bei Geldschulden spricht das Gesetz vom Zahlungsort. Von großer Bedeutung ist das alles, wenn die Leistung (Ware oder Geld)
Jahrhunderte unverjährbar geistern, selbst wenn er nach dem Recht des Zahlungsortes (lex causae) als auch nach dem Recht des Gerichtsortes (lex fori) längst
ist außerdem die Angabe dessen, der zahlen soll, der Verfallzeit, des Zahlungsortes, des Tages und des Ortes der Ausstellung sowie des Namens dessen, an
Die ortsanwesende Bevölkerung, das bedeutet die am Tage der Zählung im Zählungsort anwesende Bevölkerung, bildete die Basis der Volkszählung. Auf die Art